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    Was gehört zum Sperrmüll – und was nicht?

    Gut erhaltene und brauchbare Gegenstände sind zu schade für die Mülltonne oder den Sperrmüll. Manche Dinge, die Ihnen nicht mehr gefallen oder für die Sie keine Verwendung mehr haben, sind für andere noch brauchbar und hübsch.

    Defekte oder nicht wiederverwertbare, sperrige Abfälle aus Wohnungseinrichtungen, die wegen ihres Umfangs oder ihres Gewichtes nicht in die Restmüllbehälter passen, werden abgeholt. Das Gewicht eines Gegenstandes darf 75 kg nicht überschreiten. Die Menge pro Abfuhr ist auf ein Volumen von 3 Kubikmeter beschränkt.

    Ausgeschlossen sind beispielsweise kleinteilige Abfälle, Abbruchgegenstände, Glas und Spiegel, Leuchten und Lampen, Bauschutt sowie sperrige Gegenstände, die keine Haushaltsgegenstände sind. Ebenfalls nicht mitgenommen werden mit Abfall gefüllte Säcke oder Kartons. Bei Haushaltsauflösungen nehmen Sie bitte private Containerdienste in Anspruch. Dies gilt auch für Gewerbeabfall. Was zum Sperrmüll gehört, können Sie in der unten aufgeführten Sperrgutliste nachlesen. Bitte berücksichtigen Sie, dass diese keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und beispielhaft verdeutlichen soll, welche Gegenstände zum Sperrmüll gehören. Die Gegenstände sind alphabetisch sortiert. Wir trennen auch Ihren Sperrmüll! Wertstoffe wie Holz und Metall werden von unseren Mitarbeitern getrennt gesammelt und verwertet. Deshalb wundern Sie sich nicht, wenn es zu einer zeitlichen Verzögerung zwischen der Abholung von Holz-/Metall-Sperrmüll und sonstigem Sperrmüll kommt. Sie erleichtern uns die Abfuhr, wenn Sie Altholz und Metall vom übrigen Sperrmüll getrennt zur Abholung bereitstellen.

    SPERRGUTLISTE DOWNLOADEN