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    Wissenswertes zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

    Durch das Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (kurz: ElektroG) soll die Schadstoffbelastung des Restmülls verringert und das Recycling von Elektrogeräten verbessert werden. Denn aufgrund der zuvor immer häufiger über den Hausmüll entsorgten Elektro- und Elektronikgeräte – und damit auch den darin enthaltenen Schadstoffen wie Quecksilber, Blei und Cadmium – stieg die Schadstoffbelastung des Hausmülls stetig an. Zudem befinden sich in den Geräten auch wertvolle Rohstoffe (wie Kupfer und Aluminium), die nicht recycelt wurden.

    Im Rahmen der „geteilten Produktverantwortung“ werden Hersteller, Kommunen und Verbraucher gleichermaßen in die Pflicht genommen. Hersteller unterliegen Stoffverboten und sind für das Recycling verantwortlich, Kommunen müssen kostenlose Sammelstellen und Rückgabemöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger einrichten und die Geräte für den Recyclingprozess vorbereiten, der Verbraucher muss die Elektro- und Elektronikgeräte getrennt vom restlichen Müll entsorgen und somit das recyceln der wertvollen Rohstoffe und die fachgerechten Entsorgung der Schadstoffe ermöglichen.

    Sofern die Verkaufsfläche des Einzelhändlers bzw. beim Onlinehändler die Versand- und Lagerfläche mehr als 400 qm beträgt, ist auch der Verkäufer/Vertreiber verpflichtet, ausgediente Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Elektrogroßgeräte wie Fernseher, Kühlschrank, Waschmaschine usw. müssen immer dann kostenlos zurückgenommen werden, wenn ein entsprechendes Neugerät gekauft wird (1:1 Rücknahme). Elektrokleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind (wie Smartphones, Rasierer, elektronische Zahnbürste usw.) müssen in haushaltsüblichen Mengen grundsätzlich zurückgenommen werden, auch wenn keine Neugeräte gekauft werden (0:1 Rücknahme).

    Neue Elektro- und Elektronikgeräte, die in den Handel gelangen und im privaten Haushalt genutzt werden können, müssen mit einem durchgestrichenen Abfallbehälter auf Rädern gekennzeichnet sein.

    Für die Kunden der RegioEntsorgung ändert dies aber nichts: Nach wie vor haben Sie die Möglichkeit, die größeren Elektrogeräte von uns abholen zu lassen.