RÜCKRUFSERVICE

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    Aufgaben des Zweckverbandes

    • Übertragen wurden:

    • Mitgliedskommunen übertragen dem Zweckverband ihre Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger für Sammeln und Transportieren von Abfällen
    • Durchsetzung des Anschluss- und Benutzungszwangs

    • Nicht übertragen wurden:

    • Gebührenfestsetzung und -erhebung bleibt in Zuständigkeit der Mitgliedskommunen
    • Beseitigung Wilder Müll / Leeren von Straßenpapierkörben
    • Reinigung von Containerstandorten

    • Die RegioEntsorgung AöR kann für direkte Leistungen nach Übertragung durch die Mitglieder Gebühren erheben (z.B. Expresssperrgutsammlung).
    • Die RegioEntsorgung AöR ist das kommunale Unternehmen des Verbandsmitglieds.
    • Die Mitgliedskommune ist Gesellschafterin.