Die Kommunen erheben Gebühren vom Bürger durch Gebührenbescheid.
• | Die RegioEntsorgung AöR erfüllt ihre Aufgaben und hat Kosten. | |
• | Der Zweckverband zahlt eine Zuweisung an die RegioEntsorgung AöR. Die Zuweisung ist umlagefähig für den Zweckverband. | |
• | Die Umlage wird differenziert nach Aufwand in den einzelnen Kommunen berechnet. | |
• | Die einzelnen Kommunen übernehmen die Verbandsumlage in ihre Gebührenbedarfsrechnung. | |
• | Die Kommunen erheben Gebühren vom Bürger durch Gebührenbescheid. |
Die RegioEntsorgung AöR ist offizieller Partner im Caritas Unternehmensservice.