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    Gesetzliche Randbedingungen und Finanzierung
    Finanzierung von Zweckverband und Kommunalunternehmen

    Die Kommunen erheben Gebühren vom Bürger durch Gebührenbescheid.

    Die RegioEntsorgung AöR erfüllt ihre Aufgaben und hat Kosten.
    Der Zweckverband zahlt eine Zuweisung an die RegioEntsorgung AöR. Die Zuweisung ist umlagefähig für den Zweckverband.
    Die Umlage wird differenziert nach Aufwand in den einzelnen Kommunen berechnet.
    Die einzelnen Kommunen übernehmen die Verbandsumlage in ihre Gebührenbedarfsrechnung.
    Die Kommunen erheben Gebühren vom Bürger durch Gebührenbescheid.